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Kommunalwahl 2024

Im Frühjahr 2024 finden in Bietigheim-Bissingen Kommunalwahlen statt. Die 32 Mitglieder des Gemeinderates werden dann neu gewählt.

Im März 2023 ist das Wahlrecht durch den Landtag BW geändert worden. Damit sind und bleiben Landkreise, Städte und Gemeinden die Orte, an denen Demokratie gelebt wird. Das neue Gesetz setzt einen Schwerpunkt bei der Liberalisierung des Wahlalters. Geändert hat sich das passive Wahlrecht. Im Klartext bedeutet das unter anderem:

  • Das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunale Gremien wird von 18 Jahre auf 16 Jahre abgesenkt.
  • Das Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bürgermeister wird von 25 Jahre auf 18 Jahre abgesenkt. Die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit (unter 68 Jahre) und die Ruhestandsaltersgrenze (73 Jahre) entfallen.
  • Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis, Verband Region Stuttgart) haben, erhalten – analog zum Landtagswahlrecht – das kommunale Wahl- und Stimmrecht.

In Bietigheim-Bissingen sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der GAL vertreten. Die GAL gibt es seit 1984. Sie wurde als Wählervereinigung gegründet. Ziel ist es, soziale gerechtes, ökologisch verantwortungsvolles und ökonomisch vertretbares Denken und Handeln in unserer Stadt zu forcieren. Die Zugehörigkeit zur Partei ist dabei nicht unbedingt erforderlich.

2024 werden neben Gemeinderatswahlen auch der Kreistags- Regional- und Europawahlen statt.

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